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Aktuelle Seite: Startseite / Menschen mit Behinderung / Selber entscheiden können

Selber entscheiden können

  • Passt meine Arbeit zu mir?
  • Finde ich mein Wohn-Umfeld gut?
  • Was mache ich in meiner Freizeit?

 

Viele Menschen können diese Fragen leicht beantworten.
Und sie können ihr Leben ändern, wenn sie das wollen.

 

Für Menschen mit Behinderung ist das manchmal schwer.
Das hat viele Gründe.
Zum Beispiel:

  • Die Menschen wissen nicht genau, wie sie leben wollen oder
  • sie werden nicht gefragt, wie sie leben wollen.

 

Unser Projekt WirkBe will das ändern.
WirkBe ist kurz für:
Wirkungsorientierte Behindertenhilfe

 

Darum geht es:
Für Menschen mit Behinderung soll es leichter sein,
selbst Entscheidungen zu treffen.
Sie sollen selbst über ihr Leben entscheiden können.
Das Projekt WirkBe hilft dabei.

 

So machen wir das:
Menschen mit Behinderung sollen

besser selbst entscheiden können.
Wir entwickeln Methoden dafür.
Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz
hilft bei der Entwicklung von Methoden.

 

Für Menschen mit Behinderung gibt es viele Hilfs-Angebote.
Es ist aber nicht immer leicht,
das richtige Angebot für sich zu finden.

 

Wir prüfen

  • Was bringen die Hilfs-Angebote?
  • Was hilft Menschen mit Behinderung,
    damit sie besser selbst entscheiden können?

 

Das ist unser Ziel:
Menschen mit Behinderung sollen besser über ihr Leben bestimmen.
Sie sollen selber Entscheidungen treffen.

 

Das Projekt Wirkungsorientiere Behindertenhilfe

  • stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
  • gibt Anhalts-Punkte für gute Hilfs-Angebote.
  • hilft bei der Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes.
  • hilft, das Teilhabe-Plan-Verfahren zu verbessern.
    Im Teilhabe-Plan-Verfahren ist die Zusammenarbeit
    von Leistungs-Trägern geregelt.
    Leistungs-Träger bezahlen die Kosten für die Hilfen.
    Zum Beispiel: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

 

Wer macht alles mit bei dem Projekt?

  • Mitarbeiter von der Diakonischen Stiftung Ummeln
  • Menschen mit Behinderung
  • Andere Einrichtungen,
    die Hilfen für Menschen mit Behinderung anbieten
  • Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz

 

Das Projekt ist im Sommer 2018 gestartet.
Das Projekt endet im Sommer 2021.
Die Wohlfahrtspflege NRW gibt Geld für das Projekt.
Die Wohlfahrtspflege NRW ist eine Stiftung.

 

Haben Sie Fragen zum Projekt WirkBe?

Eva Schone hilft Ihnen weiter.
Rufen Sie an:
0521 48 88 213
Schreiben Sie eine E-Mail:
e.schone@ummeln.de

 

 

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz stärkt
die Rechte von Menschen mit Behinderung.

  • Menschen mit Behinderung
    sollen selbst über ihr Leben bestimmen.
  • Sie sollen dafür mehr Hilfe bekommen.
  • Jeder soll die Hilfe bekommen, die er braucht.

 

Im Bundes-Teilhabe-Gesetz stehen viele neue Regeln.
Zum Beispiel:
Neue Regeln für die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Manche Regeln gelten jetzt schon.
Manche Regeln gelten erst in den nächsten Jahren.
Im Jahr 2023 gelten dann
alle Regeln vom Bundes-Teilhabe-Gesetz.

 

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz fördert auch
vorbeugende Aktionen.
Das nennt man Prävention.
So sollen weniger Menschen so krank werden,
dass sie nicht mehr arbeiten können.

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Telefon : 0521 4888-0
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